Ein Herzschrittmacher schützt uns vor einem zu langsamen Herzschlag. Aber was ist zu langsam und wann ist er sinnvoll einzusetzen? Wir klären im Folgenden auf.
Das Herz als elektrisch-mechanisches Organ
Das Herz ist ein elektro-mechanisches Organ. Das heißt ohne elektrischen Impuls erfolgt auch keine mechanische Pumpleistung. Die normale Herzfrequenz in Ruhe beträgt 50-100 Schläge/min. Eine zu niedrige Herzfrequenz kann zu Komplikationen führen. Dabei kann der Herzschlag dauerhaft zu langsam sein oder auch nur vorübergehend, beispielsweise einige Sekunden, dies häufig auch in der Nacht.
Symptome bei zu langsamen Herzschlag
Eine zu niedrige Herzfrequenz kann zu einem Absinken des Herzzeitvolumen führen, das heißt die Organe und vor allem das Gehirn werden nicht ausreichend mit Blut versorgt. Mögliche Symptome einer zu niedrigen Herzfrequenz sind:
Wie kommt es zu einem langsamen Herzschlag?
Der Sinusknoten, gelegen im oberen rechten Vorhof, ist unser elektrischer Taktgeber. Das heißt, dass während des physiologischen Sinusrhythmus die Erregung des Sinusknotens auf die Vorkammer übergeht und dann nach kurzer Filterung im AV-Knoten die Erregung auf die Hauptkammern übergeht. Der Schlag der Hauptkammer und der Auswurf des Blutes in den grossen Kreislauf entspricht dann der tastbaren Pulswelle. Ist der Sinusknoten erkrankt kann der Takt des Sinusknotens zu langsam sein.
Ist der AV-Knoten erkrankt, das heißt der Filter zwischen Vor- und Hauptkammer, wird die Erregung nur sehr verzögert auf die Hauptkammer von der Vorkammer übergeleitet. So kommt es zu einem AV-Block. Ist dieser AV-Block fortgeschritten, kommt es zum Ausfall von einzelnen Erregungen der Hauptkammer, mit folglich langsamem Herzschlag.
Wann ist ein Herzschrittmacher bei zu langsamem Herzschlag notwendig?
Im Wesentlichen empfehlen wir unseren Patienten einen Herzschrittmacher, wenn wir einerseits im Ruhe-EKG oder Langzeit-EKG Phasen eines zu langsamen Herzschlags sehen und andererseits auch Symptome eines zu langsamen Herzschlages auftreten. Das heißt, insbesondere wenn wir eine Kopplung von einem EKG-Befund und klinischen Symptomen haben, ist eine Herzschrittmacherimplantation sinnvoll.
Darüber hinaus empfehlen wir auch einen Herzschrittmacher bei asymptomatischen Patienten, wenn bestimmte EKG-Merkmale hinweisend sind auf fortgeschrittene Erkrankungen des Sinus- oder AV-Knotens und wir zukünftig mit gravierenden Symptomen zu rechnen haben und so präventiv Schaden vom Patienten, zum Beispiel durch Sturzereignisse, nehmen wollen. Beispielsweise ist eine Herzschrittmacher Indikation gegeben bei einem fehlenden Herzschlag länger als 6 Sekunden.
Zusammenfassung
Ein Herzschrittmacher schützt uns vor einem zu langsamen Herzschlag. Wir empfehlen einen Herzschrittmacher immer dann, wenn wir bei fehlender reversibler Ursache eine langsame Herzfrequenz der Hauptkammer im EKG oder Langzeit-EKG feststellen und dies assoziiert ist mit begleitenden Symptomen.