Manchmal benötigen wir dringlich einen Facharzttermin bei einem Kardiologen. Wie Sie als gesetzlich versicherter Mensch schnell einen Termin beim Kardiologen erhalten, das erfahren Sie hier.
Engpass für ambulante Termine beim Kardiologen
Herz-Kreislauferkrankungen sind die häufigste Todesursache. Daher ist auch der Bedarf an ambulanten Terminen für die Diagnose und Therapie von Herzkreislauferkrankungen hoch. Darüber hinaus ist die Anzahl der Ärzte, die gesetzlich versicherte Menschen behandeln durch den Gesetzgeber begrenzt. Folglich entsteht ein Engpass bei Facharztterminen im Bereich Kardiologie. Daher sind auch die Wartezeiten bei Kardiologen häufig lang, wenn Sie einen regulären Termin vereinbaren.
Was tun bei nicht-akuten Symptomen? – Der Hausarzt als Vermittler
Wenn Sie neu aufgetretene Symptome, wie zum Beispiel Druck auf der Brust oder Luftnot bei Belastung, Herzstolpern oder Benommenheit merken, dann kann es sein, dass eine dringende Vorstellung bei einem Herz-Kreislaufmediziner sinnvoll ist.
Der Gesetzgeber sieht in diesen Fällen vor, dass gesetzlich versicherte Menschen zur Klärung, ob ein dringlicher Facharzttermin erforderlich ist, zunächst zum Hausarzt gehen. Der Hausarzt ist durch Studium, Tätigkeit im Krankenhaus und seine Erfahrung dazu ausgebildet diese Entscheidung zu treffen, ob ein dringlicher Facharzttermin erforderlich ist oder nicht.
Wenn der Hausarzt die Notwendigkeit festgestellt hat, dass eine dringliche fachärztliche Vorstellung bei einem Kardiologen sinnvoll und erforderlich ist, dann gibt es grundsätzlich zwei Vorgehensweisen
- Dringlicher Termin als Hausarztvermittlungsfall (HAV)
- Dringlicher Termin über die TerminServiceStelle (TSS)
Dringlicher Termin als Hausarztvermittlungsfall (HAV-Fall) – Der Hausarzt übernimmt die Initiative
In der Regel arbeitet Ihr Hausarzt mit einigen Kardiologen zusammen. Vielleicht waren Sie sogar schon auf Vermittlung Ihres Hausarztes in einer kardiologischen Partnerpraxis. Diese Voraussetzungen erleichtern in der Regel, dass Sie einen dringlichen Termin und damit frühzeitigen Termin erhalten.
So gehen Sie vor:
- Sie gehen zu Ihrem Hausarzt
- Hausarzt stellt die medizinische Dringlichkeit fest, das heißt, dass ein Terminangebot innerhalb von 1-35 Tagen erforderlich ist
- Hausarzt stellt Überweisung mit festgelegten Eigenschaften aus (medizinische Angaben, Symptome, Dringlichkeit)
- Hausarzt nimmt Kontakt mit einem kooperierenden Kardiologen auf und übermittelt Patientendaten und Dringlichkeit eines Termins, 3 Kategorien der Dringlichkeit: Termin < 4 Tage, Termin < 14 Tage oder bis 35 Tage (Kontakt via Anmeldeformular, Telefon oder Mail)
- Hausarzt oder Facharztpraxis nimmt Kontakt mit dem Patienten auf und übermittelt den Termin
- Sie gehen mit der Überweisung des Hausarztes zum Termin beim Kardiologen
Selbstverständlich können Sie parallel nach festgestellter Dringlichkeit durch den Hausarzt und nach Kontaktaufnahme Hausarzt – Kardiologe selbst den Kontakt zu einer kardiologischen Partnerpraxis aufnehmen.
Das ist vor allen Dingen dann sinnvoll, wenn Sie in dieser Facharztpraxis schon bekannt sind. Dieses Vorgehen kann das Verfahren zeitlich abkürzen und macht es sicherer, den je mehr Zwischenschritte ein Prozess hat, desto mehr Fehler können auftreten.
Dringlicher Termin über die TerminServiceStelle (TSS-Fall) – Der Hausarzt und Sie übernehmen die Initiative
Facharztpraxen halten Termine für dringliche Fälle frei. Diese Termine werden der sogenannten TerminSeviceStelle der Kassenärztlichen Vereinigung gemeldet, so dass die Mitarbeiter dort einen Überblick über die freien Termine für dringliche Fälle in der ganzen Region haben.
So gehen Sie vor:
- Sie gehen zu Ihrem Hausarzt
- Hausarzt stellt die medizinische Dringlichkeit fest
- Hausarzt stellt Überweisung mit Dringlichkeitscode aus
- Sie melden sich telefonisch bei der TerminServiceStelle unter 116 117 und geben den Dringlichkeitscode durch
- Mitarbeiter der TerminServiceStelle haben Einsicht in alle gemeldeten freien Terminslots und geben Patienten direkt den Termin
oder
- Sie gehen über das TerminService Portal (https://eterminservice.de/terminservice) und buchen selbst einen Termin
- Facharztpraxis hat Einsicht über die TSS gebuchten Termine und fügt sie in ihren Praxisterminkalender ein
- Sie gehen mit der Überweisung des Hausarztes zum Termin beim Kardiologen
Was tue ich bei akuten Symptomen?
Sollten Sie außerhalb der offiziellen Öffnungszeiten ihres Hauarztes ein dringliches medizinisches Problem haben oder gar ein Notfall vorliegen, dann müssen Sie entscheiden, ob es sich um eine nicht-lebensbedrohliche Erkrankung oder um einen lebensbedrohlichen Notfall handelt und entsprechend handeln.
Nicht-lebensbedrohliche Erkrankung – Telefon 116 117
Nicht-lebensbedrohlich Erkrankungen sind:
- Brechdurchfall
- Erkältung mit hohem Fieber
- Bauchschmerzen akut
- Harnwegsinfekte akut
- Rückenschmerzen akut
- starke Hals- und Ohrenschmerzen
In diesem Fall gehen Sie in eine Notarztpraxis oder kontaktieren Sie telefonisch 116 117.
Lebensbedrohliche Erkrankung – Telefon 112
Lebensbedrohliche Erkrankungen sind:
- starke Brustschmerzen, Herzbeschwerden
- schwere Atemnot
- Lähmung, Sensibilitäts- oder Sprachstörungen
- starke, bisher unbekannte Kopfschmerzen
- Bewusstlosigkeit, Bewusstseinstrübung
- schwere Blutungen, Verletzungen
- Ertrinkungs-, Stromunfälle, Vergiftungen, Verbrennungen
In diesem Fall kontaktieren Sie nach spätestens 10 Minuten immer telefonisch 112.
Dringliche Facharzttermine – Hausarztvermittlungsfälle und Termine über die TerminServiceStelle
Mit der Vermittlung von Hausarztvermittlungsfällen und Terminen über die TerminServiceStelle haben wir in der Cardiopraxis® sehr gute Erfahrungen gemacht. Durch dieses Vorgehen hat sich die Versorgung von Menschen mit dringlichen Herz-Kreislaufproblemen erheblich verbessert.
Menschen, die einen dringlichen kardiologischen Facharzt-Termin benötigen bekommen immer zeitnah einen Termin – Voraussetzung sind der Besuch beim Hausarzt und eine Überweisung mit Feststellung der Dringlichkeit.