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Nach operativen Eingriffen oder nach einem Bewusstseinsverlust sind Menschen mit Herzerkrankungen nur eingeschränkt in der Lage, Auto zu fahren. Vor allem gilt das, wenn sie einen implantierbaren Cardioverter-Defibrillator (=ICD) gegen potenziell tödliche Herzkammerrhythmusstörungen eingesetzt bekommen haben.
Wieder fahrtauglich sind Privatkraftfahrer, wenn sie nach Eingriffen bzw. Ereignissen folgende Zeiträume als Fahrpause einhalten:
- stabile koronare Herzerkrankung nach Stent: sofort
- aorto-koronare Bypass-Operation: in der Regel nach 2 bis 4 Wochen
- Herzinfarkt ohne hochgradige Herzschwäche: nach 2 Wochen
- Implantation Herzschrittmacher: nach 1 Woche
- Implantation primär-prophylaktischer ICD (kein Ereignis): nach 1 Woche
- Implantation sekundär-prophylaktischer ICD (z.B. Rhythmusstörung mit Bewußtseinsverlust): nach 3 Monaten
- Schockabgabe durch den ICD: nach unauffälligen 3 Monaten
Für Berufskraftfahrer gelten striktere Regeln. Im Zweifel fragen Sie Ihren Arzt!
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