Folgetermin
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Ihre Fragen zu Folgeterminen in der Cardiopraxis
Ja, das ist besonders wichtig. Nur so können wir häufig Ihre Symptome als Nebenwirkungen der genannten Substanzen einordnen und Sie bei einer vernünftigen Therapieeinstellung unterstützen.
Nicht zuletzt tragen genaue Angaben zu Medikamenten und Nahrungsergänzungsmitteln zu Ihrer gesundheitlichen Sicherheit bei.
Am besten Sie fertigen bereits zu Hause eine Liste an. Wichtig sind dabei: Name, Konzentration des Medikamentes und Häufigkeit der Einnahme. (Hier geht es zum Download unserer Vorlage für Sie).
Medikamente und Nahrungsergänzungsmittel fragen wir bei jedem Besuch ab. Daher ist es auch sinnvoll, wenn Sie zu jedem Termin eine aktualisierte Liste mitbringen.
Ja, das ist sehr wichtig. Nehmen Sie sich die Zeit und schreiben Sie die Nebenwirkungen früherer Medikamente auf bevor Sie uns in der Praxis besuchen. Wenn wir wissen, welche Medikamente Sie wie in der Vergangenheit nicht vertragen haben, dann gewinnen wir wertvolle Hinweise und können bei medikamentösen Neuverschreibungen Nebenwirkungen für Sie vermeiden.
Wir verschreiben für gesetzlich versicherte Menschen grundsätzlich nur Medikamente, die für die Behandlung von Herz-Kreislauferkrankungen gedacht sind. Nur für diesen Bereich stellt uns Ihre gesetzliche Krankenkasse ein Budget zur Verfügung. Beachten wir dieses nicht, dann müssen wir Strafzahlungen, sog. Regresszahlungen ausrichten.
Bei privatärztlich versicherten Menschen können wir auch Medikamente aus anderen Leistungsbereichen als der Herz-Kreislaufmedizin verschreiben.
Werden komplexere Untersuchungsbefunde erhoben, dann erstelle wir einen Befundbericht.
Bei gesetzlich versicherten Menschen erhält der zuweisende Hausärztin den Bericht und weitere Informationen erhalten Sie dann von dort. Sollten Sie als gesetzlich-versicherter Mensch den Befundbericht persönlich von uns erhalten wollen, dann sollten Sie einen Betrag für Porto hinterlegen.
Privat-ärztlich versicherte Menschen erhalten den Befundbericht direkt zugesandt, da dieser Bestandteil des Leistungskataloges der privaten Krankenversicherungen ist.
Bestimmte Laborergebnisse und Befunde von anderen Untersuchungen, wie zum Beispiel Langzeit-EKG, Myokardszintigramm oder Röntgen gehen erst nach Ihrem Besuch ein.
Sind Sie gesetzlich versichert, dann wird in der Regel Ihr Hausarzt informiert. Daher wenden Sie sich ca. 2 Wochen nach Befunderhebung zur Besprechung der Untersuchungsergebnisse an Ihren Hausarzt.
Bei privat-ärztlich versicherten Menschen leiten wir den Befundbericht direkt zu, da diese Leistung Teil des Leistungskataloges der privaten Krankenversicherungen ist.
Kommen Sie einfach bei uns vorbei und holen sich die Überweisung ab ohne vorher anzurufen. Wir können die Überweisung zeitnah vor Ort direkt ausstellen.
Sie haben Fragen zu Ihrer Leistungsabrechnung?
Bitte schildern Sie kurz Ihre Frage. Falls erforderlich, können Sie ein Dokument, z.B. das Schreiben Ihrer Versicherung als PDF oder Foto anhängen. Wir werden Ihre Anfrage innerhalb von 2 Arbeitstagen beantworten.
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